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Neustift bei Güssing

Gemeindeverwaltung

Osterfeuer 2026 🔥🔥🔥

Osterfeuer sind nur zu den erlaubten Osterterminen sowie am Wochenende davor und danach zulässig und müssen öffentlich zugänglich sein. Privatfeuer im Garten sind verboten!

Wichtige Sicherheitsregeln:

Nur trockenes, unbehandeltes Holz verwenden

Aufsicht durch eine volljährige Person

Mindestabstand von 25 m zu Gebäuden

Keine Brandbeschleuniger verwenden

❗Wichtig wegen der aktuellen Wetterlage:

Bei Wind über 20 km/h ist das Abbrennen verboten!

Da bis voraussichtlich Samstag starker Wind angekündigt ist, bitte unbedingt die Wetterlage beachten.

Bei Verstößen drohen Strafen und das Feuer kann behördlich gelöscht werden.