Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände
Die Bezirkshauptmannschaft Güssing erlässt ab Mai 2026 eine Verordnung zur Vermeidung von Waldbränden.
Im gesamten Bezirk ist das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald und in Waldnähe verboten.
Die Regelung gilt bis 31. Oktober 2026.
Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 7.270 € geahndet werden.